Apolda/Karlsruhe Urteil nach Verfolgungsjagd bestätigt - 8 Jahre Haft

Symbolfoto: Pixabay
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Autor: CB | Datum: 02.06.2022
Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat ein Urteil des Landgerichts Erfurt gegen einen Mann wegen versuchten Mordes bestätigt. Der BGH verwarf die Revision des Mannes gegen den Schuldspruch der Erfurter Richter aus dem vergangenen Jahr als unbegründet, wie das Gericht am heute mitteilte. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Sommer 2020 bei einer Verfolgungsjagd in Apolda mit seinem Auto einem Polizisten über den Fuß gefahren war und ihn schwer verletzt hatte. Es hatte den damals 40-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil rechtskräftig.