Thüringen Fianzierung von Musik- und Kunstschulen beschlossen
Autor: CB | Datum: 09.06.2022Die Reaktionen:
Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff sagte, "Kunst und Kultur zeigen, dass der Landtag parteiübergreifend zu Kompromissen und Entscheidungen kommen kann». In Thüringen gibt es nach CDU-Angaben 25 kommunale sowie zahlreiche private oder gemeinnützige Musikschulen und 13 Jugendkunstschulen. Bisher erfolgte die Finanzierung der Musikschulen durch die Kommunen über Mittel aus dem Finanzausgleich mit dem Land sowie als Projektförderung. Nach einer Verfassungsgerichtsentscheidung 2004 sei keine zweckgebundene Förderung über den Finanzausgleich mehr möglich gewesen, sagte Hoff. Zahlungen des Landes seien von den Kommunen teilweise auch für andere Aufgaben genutzt worden. Abgeordnete aller Landtagsfraktionen erklärten, Musik- und Jugendkunstschulen erfüllten einen wichtigen Bildungsauftrag, viele Künstler hätten dort ihre ersten Schritte gemacht. Die Linke-Abgeordnete Katja Mitteldorf verwies auf die Planungssicherheit, die die Schulen jetzt bekämen. "Das Gesetz ist ein riesiger Fortschritt."
Der SPD-Abgeordnete Thomas Hartung bezeichnete die im Gesetz vorgesehenen jährlich sechs Millionen Euro als Mindestbetrag. Die Musik- und Kunstschulen würden mit der garantierten Förderung künftig aus einer misslichen Lage befreit, wenn die sie tragenden Kommunen in eine finanzielle Notlage gerieten. Hartung äußerte die Erwartung, dass es zu einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte kommt. Es würden erstmals konkrete Qualitäts-, Angebots- und Personalstandards für die Musik- und Jugendkunstschulen geschaffen.
Die Kommunen seien mit dem Gesetz aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen worden - sie müssten weiterhin einen Finanzierungsanteil leisten, sagte die FDP-Abgeordnete Franziska Baum.
Der CDU-Abgeordnete Jörg Kellner wertete die breite Unterstützung des CDU-Gesetzes als Erfolg. Thüringen habe jetzt endlich ein Gesetz, dass den Schulen eine staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtungen gewähre. Bisher seien sie im Vergleich zu entsprechenden Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt schlechter gestellt gewesen.