Bis 110km/h sind drin
Sturmtief Klaus kommt
Autor: ES | Datum: 10.03.2021Das Sturmtief Klaus hat Thüringen erreicht. Bis zum Dnnerstagnachmittag sind dann orkanartigen Böen im Flachland und in den Bergen möglich. Der DWD sieht es allerdings noch nicht kritisch. Trotzdem gilt: Festzurren, was lose ist und auf einen Waldspaziergang lieber verzichten. Sturmtief Klaus hat außerdem noch Gewitter und sogar Graupel mit dabei. Bei Gewittern und Schauern sind die heftigsten Böen zu erwarten. Dann kann es auch mal bis ins Flachland orkanartige Böen zwischen 90 und 110 km/h geben. Am Samstag kommt dann gleich das nächste Sturmtief.
Alle Infos zum aktuellen Wetter finden Sie hier:
Ist Ihre Strecke frei?
»ANTENNE THÜRINGEN Verkehrsservice
Sturmschäden bei Ihnen in der Region?
»ANTENNE THÜRINGEN Nachrichten
Immer bestens informiert!
»ANTENNE THÜRINGEN UNWETTERSEITE
Wettermelder
Werden Sie ANTENNE THÜRINGEN Wettermelder und gemeinsam warnen wir andere rechtzeitig.
Telefon |
|
0800 5 55 25 50 |
01579 238 3000 |
Unwetterwarnung
Die wichtigsten Wetter- und Servicelinks
- Warnlagebericht DWD für Thüringen
- Warnlagebericht DWD für Deutschland
- ANTENNE THÜRINGEN Verkehr
- Unwetter Karte Deutschland
- Unwetter Karte für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
- Unwetterzentrale
- Hochwasserzentrale
- Pegel der Flüsse in Thüringen
- Regenradar Thüringen
- Niederschlags-Prognose
- Thüringer Sturmjäger
- DWD-Wetter-Videos
- Blitzradar für Deutschland in Echtzeit
- Waldbrandgefahr
- Windkarte für Deutschland
Immer gut informiert - direkt aufs Handy
Und unsere App mit Nachrichten aus Ihrer Region, dem Wetter und dem schnellsten Verkehrsservice bekommen Sie kostenfrei hier:
Unwetterwarnungen für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Welche Versicherung zahlt im Schadensfall
Die Faustregel: Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 vor, also ab 62 Kilometern pro Stunde. Ob diese Stärke vor Ort erreicht wurde, kann man zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst herausfinden.
Ganz wichtig: Fotos machen und Liste der beschädigten Dinge erstellen, Zeugen suchen etc.) und schnell der Versicherung zu melden. Gleichzeitig muss man darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Das nennt man "Schadensminderungspflicht". Bei Schäden am Dach sollte man zum Beispiel versuchen, sie schnell so gut wie möglich abzudecken.
Dachziegel abgedeckt? Das übernimmt die Wohngebäudeversicherung- Sturmschäden sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten, man sollte aber nochmal im Kleingedruckten nachschauen.
Nicht nur das Dach ist kaputt, Ziegel sind auf Einrichtungsgegenstände gefallen, dann ist die Hausratsversicherung der richtige Ansprechpartner. Auch hier ist ein Blick ins Kleingedruckte sinnvoll, was der eigene Vertrag genau abdeckt. Klar ist: Wer einfach das Fenster offen gelassen hat, kann nicht auf Entschädigung hoffen.
Wenn Sie als Hausbesitzer die Markise nicht eingerollt haben, kann es vorkommen, dass die Versicherung nicht eintritt. Allerdings ist grobe Fahrlässigkeit in den meisten Tarifen inzwischen abgedeckt. Wird die Markise zerstört, wohl sie eingerollt war, dann zahlt die Hausrat.
Die normale Gebäudeversicherung übernimmt solche Wasserschäden nicht. Dafür muss man eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.
Sie müssen Dach, Bäume im Garten oder sonstige Gegenstände richtig absichern und kontrollieren. Machen Sie dies nicht, kann es sein, dass man einen Schaden verschuldet und ihn dann begleichen muss. Die Einzelheiten zum Verschulden sind dann häufig sehr umstritten. Da hilft dann nur noch eine Haftpflichtversicherung. Ein typisches Beispiel ist auch der schlecht gesicherte Blumentopf auf dem Balkon des Mieters, der herunterfällt und Schäden anrichtet.
Die meisten Versicherungen übernehmen dann die Hotelkosten für die Zeit, in der die Wohnung nicht genutzt werden kann, das allerdings nur bis zu einer gewissen Summe.
Hat der Hausbesitzer etwa die Mülltonnen nicht gut gesichert, dann ist das Sache der Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für Dachziegel eines Eigenheims.
Fliegt die Mülltonne gegen Autos oder donnern Dachziegel aufs Autodach, dann übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Sie sind Mieter und der Balkonkasten macht einen Abflug und tritt ein Aut. Dann müssen Sie das der privaten Haftpflichtversicherung melden.
Ein Baum kracht auf das Auto, dann ist die Teilkaskoversicherung der richtige Ansprechpartner, die Schäden ab Windstärke acht übernimmt. Bei Kaskoversicherungen hat man oft eine Selbstbeteiligung (150 Euro) vereinbart, die man dann selbst zahlen muß. Eine Höherstufung bekommt man in der Regel aber nur, wenn man selbst schuld am Schaden war.