Thüringen Rechnungshofpräsidentin kritisiert großzügige Lehreregeln

Dass die Altersgrenze für den Vorruhestand im Jahr 2012 von 63 auf 62 Jahre abgesenkt wurde, sei eine im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr großzügige Regelung. Zwei Drittel der Lehrkräfte nähmen diese Möglichkeit in Anspruch. "Nur wenige arbeiten bis zum Erreichen der Altersgrenze." Auch dass Lehrern ab 55 Jahren Unterrichtsverpflichtungen erlassen werden, sei die bundesweit großzügigste Regelung. "Da liegt ganz viel Potenzial brach, um Arbeitszeit von Lehrkräften für die Absicherung von Unterricht zu nutzen", sagte Butzke. Sie mahnte an, dass die Arbeitskraft von Lehrern wieder auf die Kernaufgaben reduziert werden müsse. "Sie sind als Pädagogen teuer ausgebildet und sollen auch als Pädagogen eingesetzt werden und nicht als Verwaltungskräfte."
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