Was mit den Gutscheinen vom Osterhasen geht
Wie lange sind Gutscheine gültig?

Viele Gutscheine hierzulande erleiden das gleiche Schicksal - sie werden verschenkt und vergessen. Fristen ihr Dasein in den Schubladen der Nation. Da sollten sie aber nicht ewig drin bleiben. Häufig sind Gutscheine befristet oder an ein Ereignis gekoppelt. Wichtig ist - es muss auf dem Gutschein stehen. Natürlich ist das bei einem Warengutschein anders. Wenn hier nichts steht, darf eine Befristung aber nicht zu kurz sein. Das heißt im Klartext: mindestens ein Jahr sollte der Gutschein definitiv gültig sein.
Wenn man als Verbraucher in den Laden geht und das Datum auf dem Schein schon abgelaufen ist, kann der Verkäufer den Gutschein ablehnen. Man hat jedoch die Möglichkeit eine Teilerstattung einzufordern, da der Gutschein ja irgendwann mal bezahlt wurde. Hier muss man als Verbraucher aber aufpassen - es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Danach verliert der Gutschein endgültig seinen Wert.
Nicht möglich ist es, sich den Gutschein direkt beim Händler auszahlen zu lassen. Der Grund ist, dass der Schein mal erstellt wurde, um eine Ware oder Leistung zu erbringen. Darauf kann der Händler pochen. Einzige Ausnahme: wenn der Aussteller nicht mehr in der Lage ist die entsprechende Leistung zu erbringen oder sich dazu weigert, hat man als Verbraucher den Anspruch auf Erstattung des Betrags.
Natürlich ist es möglich nur einen Teil des Gutscheins einzulösen - der Händler ist aber auch dann nicht dazu verpflichtet, den Restbetrag auszuzahlen. Stattdessen besteht die Möglichkeit den übrig gebliebenen Wert mit einem neuen Gutschein auszustellen. Bei manchen Leistungen ist aber eine Aufteilung des Gutscheins nicht möglich - etwa bei einem Friseurbesuch.