Ein Überblick

Unwetterschaden: Welche Versicherung greift?

Baum auf dem Auto - wer Zahlt? / Foto © wichmanntv
Baum auf dem Auto - wer Zahlt? / Foto © wichmanntv
Autor: CL | Datum: 11.05.2018
Welche Versicherung für welche Art von Schaden zuständig ist im Überblick.

Die Unwetter in Thüringen zum Herrentag waren kurz aber heftig. Sondershausen, Schönbrunn im Saale-Orla-Kreis und auch Orte im Landkreis Hildburghausen standen durch Starkregen oder Hagelschauer zeitweise unter Wasser. Viele Keller sind vollgelaufen. Doch es gibt leider nicht die eine Unwetterversicherung, sondern eine bunte Vielfalt für allerlei Arten von Schaden. 

Grundsätzlich gilt: Schäden sofort bei der jeweiligen Versicherung melden, die Schäden gut dokumentieren (Foto oder Video), beschädigte Dinge nicht gleich entfernen und Rechnungen oder Zahlbelege heraussuchen. 

Für Schäden, die durch Sturm oder Blitz am Wohnungsinventar entstehen greift die Hausratversicherung.

Schäden für Gebäude sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung - zumindest ab Windstärke 8.

Vollgelaufene Keller fallen in die Hausrat- und Elementarschadenversicherung.

Wichtig für alle, die kein Carport oder Tiefgaragenplatz haben: Schäden am Auto, die nach Hagel, Hochwasser oder durch umgestürzte Bäume entstehen, können durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters erstattet werden. Das gilt aber nicht bei Bäumen, die nachweislich morsch sind - dann sind die Baumbesitzer in der Pflicht.

Bei grober Fahrlässigkeit, wenn etwa das Fenster beim Sturm offen gelassen wird, sorgen dafür, dass der Versicherungsschutz reduziert wird oder gar nicht mehr besteht.

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