Wenkes Wohntipp

Mietwohnung kündigen

Wer seine Mietwohnung kündigen möchte, muss einige Dinge beachten. Symbolbild: Pixabay
Wer seine Mietwohnung kündigen möchte, muss einige Dinge beachten. Symbolbild: Pixabay
Autor: LF | Datum: 22.02.2019
Auch, wenn Sie vielleicht auf Ihrer Couch im eigenen Heim sitzen - spätestens, wenn Ihre Kinder aus dem Haus sind, kommt das Thema Wohnung kündigen wieder auf den Tisch. Wenke Weber weiß, wie Sie alles richtig machen!

Möchte jemand umziehen, gibt's viel zu tun: Umzug organisieren, Nachsendung der Post, Renovierungsarbeiten - aber als erstes muss der Mietvertrag gekündigt werden.

Wie kündige ich?

Wichtig: Es muss stets schriftlich und auf Papier erfolgen! Weder per Fax noch per E-Mail ist möglich. Auch eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Zudem ist eine Unterschrift des Hauptmieters bei der Kündigung vom Mietvertrag zwingend erforderlich.

Wann muss ich kündigen?

Konkret heißt es: Am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats.

Ein Beispiel:

Wenn Sie zum 3. März Ihre Kündigung vom Mietvertrag einreichen, können Sie das Mietverhältnis zum 31. Mai beenden! Entscheidend ist hierbei das Datum und wann das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Vermieters landet - nicht der Poststempel. Um sicherzugehen, dass die Kündigung pünktlich beim Vermieter eingeht, empfiehlt es sich daher, sie entweder per Einschreiben zu versenden oder selbst in dessen Briefkasten zu werfen – am besten im Beisein von Zeugen.

Kündigen Sie ihre Wohnung, weil Sie in ein Eigenheim ziehen, checken Sie unbedingt im Vorfeld, wie weit der Bauheer ist! Wer perfekt vorbereitet ist, hat das sogar schriftlich fixiert. Es wird nämlich empfohlen, eine Klausel zu vereinbaren, die vorsieht, dass das Bauunternehmen eine Vertragsstrafe zahlen muss, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Denn im schlimmsten Fall verzögert sich der Bau so, dass Sie über einen längeren Zeitraum eine Doppelbelastung mit Miete und Hauskrediten haben. Möchte sich Ihr Bauträger nicht darauf einlassen, lassen Sie es lieber.

Eine schriftliche Kündigungsvorlage finden Sie hier!

Gutes Gelingen wünscht Ihnen

Wenke Weber

Mit Unterstützung von

www.hausausstellung.de

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