Was geht und was nicht?
Krankschreibung

Wie lange habe ich Zeit meine Krankschreibung abzugeben?
In diesem Fall ist keine klare Frist festgeschrieben. Es geht mehr danach, was Sie im Einzelfall haben. Mit einem gebrochenen Bein zum Beispiel ist es schwieriger zum Arbeitgeber zu kommen, daher reicht es in dem Fall aus, wenn Sie anrufen und Bescheid sagen. Mit E-Mail oder Smartphone können Sie auch die Krankschreibung vorher verschicken, wenn der Arbeitgeber die Krankmeldung am ersten Tag haben möchte.
Darf ich trotz gelbem Schein arbeiten?
Ja. Die Krankschreibung ist eine Prognose vom Arzt und kein geschriebenes Gesetz. Wer sich also fit fühlt, kann schon früher zurück an die Arbeit. Bei ansteckenden Krankheiten sollten Sie sich aber an die Prognose halten, damit Sie die Kollegen nicht anstecken. Außerdem sollten Sie den Arbeitgeber vorab informieren, damit Unfälle auf dem Arbeitsweg zweifelsfrei über die Berufsgenossenschaft abgesichert sind. Am Ende hat auch der Arbeitgeber das letzte Wort. Er hat eine Fürsorgepflicht und kann Sie nach Hause schicken, sollten Sie noch arbeitsunfähig erscheinen.
Darf mich der Arbeitgeber trotz Schein ins Büro holen?
In den meisten Fällen gilt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als unerschütterlich. Es gibt aber Streitfälle, in denen Arbeitnehmer etwa trotz Krankschreibung intensiv Sport treiben. Hier kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen die AU noch erschüttern. Im Einzelfall muss die Frage dann durch Anwälte geklärt werden. Zumeist gilt aber die Krankschreibung. Sie sind auch nicht verpflichtet telefonisch erreichbar zu sein. Besonders bei stressbedingten Belastungen ist es wichtig die Zeit der Krankschreibung für die Erholung zu nutzen.
Gibt es für einen zu langen Ausfall eine Abmahnung?
Nein. Gibt es aber auf eine nicht absehbare Zeit die Aussicht auf eine Arbeitsunfähigkeit, kann eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam werden. Das heißt, wenn Sie länger als zwei Jahre durchgehend krankgemeldet sind und es eine negative Gesundheitsprognose gibt oder wenn Sie regelmäßig kurz erkranken und aufgrund des Entgeltfortsetzungsgesetzes weiter Lohn beziehen durch wechselnde Krankheitsbilder. In diesem Fall führen Arbeitgeber Listen über den Schaden durch die weitere Lohnzahlung. Je weiter dieser steigt, desto größer sind die Chancen für eine krankheitsbedingte Kündigung.
Krank sein bedeutet zu Hause bleiben – oder?
Der gelbe Schein fesselt einen nicht ans Bett. Es ist nicht verboten Freizeitaktivitäten nachzukommen, egal ob es dabei um einen Spaziergang, Kino oder sogar einen Barbesuch geht. In Einzelfällen haben Gerichte entschieden, dass ein Kneipenbesuch den Heilungsprozess nicht von vornherein verzögert. Sie sollten allerdings nichts tun, dass Ihre Beschwerden potenziell verschlimmert. In dem Fall kann das ärztliche Attest entkräftet werden. Unterm Strich gilt: erlaubt ist, was die Genesung explizit fördert – und das hängt immer vom Krankheitsbild ab.
Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?
Ja. Wer sich krank fühlt, sollte zum Arzt – auch während der Arbeitszeit. Allerdings sollte es dabei nicht um eine Zahnreinigung oder andere Routinekontrollen gehen. Diese privaten Interessen sollten Sie im Urlaub wahrnehmen – auch um den Frieden am Arbeitsplatz nicht zu gefährden.
Übrigens: wenn Ihr Kind zum Arzt muss oder Sie wegen der Erkrankung vom Kind zuhause bleiben müssen brauchen Sie keine eigene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ärztliche Attest vom Kind reicht aus.