Wenkes Wohntipp
Gartenzäune oder Sichtschutz?
Autor: JM | Datum: 31.05.2019"Der Gartenzaun unterliegt dem Nachbarrecht! Das wird sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Eins vorweg: Die Regelungen sind Ländersache. Die Paragraphen aus Thüringen lesen Sie hier!
Es gibt aber Punkte, die bei allen gleich sind. Zum Beispiel: Auf dem eigenen Grundstück kann ja jeder schalten und walten wie er will. Aber es muss in das Gesamtbild des Wohngebiets passen. Der Gesetzgeber spricht hier von einer „ortsüblichen Einfriedung". Passt die nicht, kann es Ärger geben.
Unterschied Sichtschutz oder Grundstücksgrenze
Außerdem macht es einen Unterschied, ob der Zaun oder die Mauer als Sichtschutz errichtet wird oder als sogenannte Grundstücksgrenze.
Handelt es sich um eine Grenzmarkierung muss der Nachbar laut Nachbarrecht um Erlaubnis gefragt werden. Wenn es gesetzlich markiert ist, tragen sogar beide Parteien die Kosten.
Was die Höhe betrifft, gibt es Orientierungsgrößen: Wenn es zur Abgrenzung dient, ist eine Höhe zwischen 40 Zentimetern und 90 Zentimetern üblich. Dies gilt, wenn es sich um eine symbolische Grenze zwischen den Grundstücken handelt.
Der Sichtschutz darf da schon höher ausfallen, da er ansonsten nichts nutzt. Sichtschutz darf zwischen 170 und 190 Zentimeter hoch sein. Hier ist noch der Abstand zum Nachbargrundstück wichtig. Der sollte mindestens einen halben Meter betragen.
Bei den lebenden Grenzen wie Hecken und Bäumen wird es sogar noch komplizierter. Denn da geht es nicht nur um Abstände, sondern auch um Äste, die auf das andere Grundstück hängen und deren Pflege.
Meine Empfehlung:
Erkundigen Sie sich vorher gründlich, damit Sie Uneinigkeiten unter Nachbarn aus dem Weg gehen können. Aber wenn Sie eins beherzigen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn: Reden Sie!
Viel Erfolg wünscht Ihnen
Ihre Wenke Weber"