Wenkes Wohntipp
Das dürfen Vermieter abrechnen
Autor: ES | Datum: 08.03.2019Was kann alles abgerechnet werden - darum geht es jetzt . Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass es im Mietvertrag vereinbart ist!
Das kann vereinbart werden:
- Grundsteuer. Die kann bis jetzt auf die Miete umgelegt. Die wird von der jeweiligen Kommune erhoben. Steht meist im Mietvertrag unter "öffentliche Lasten des Grundstücks".
- Wasserkosten. Hierzu zählen Wassergeld. Aber auch die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage können umgelegt werden.
- Abwasser. Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube aufkommen.
- Straßenreinigung und Müllabfuhr - sind klar. Kommen meist als Bescheid der Stadt!
- Hausreinigung: Da können zum Beispiel Kosten für eine Putzfrau auf Sie zukommen, die die Flure, Treppen, Keller, Waschküche reinigt.
- Gartenpflege: Da zählt alles rein. Sach- und Personalkosten. Auch Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder für die Pflege von Spielplätzen zählen mit.
- Selbst bei der der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche Grundgebühr hinzu.
- UND ZUM SCHLUSS: Versicherungen. Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug sind vom Mieter mitzutragen.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Haben Mieter und Vermieter nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gilt "Wohnfläche" als Verteilerschlüssel.
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