Wenkes Wohntipp

Das Baukindergeld

Unterstützung beim Hausbau mit dem Baukindergeld, Foto: Pixabay
Unterstützung beim Hausbau mit dem Baukindergeld, Foto: Pixabay
Autor: SM | Datum: 06.12.2019
Geld vom Staat geschenkt für das eigene Heim. Klingt gut! Und viele nutzen es auch schon: Das Baukindergeld. Wer es bekommt und was für Bedingungen daran geknüpft sind - Wenke hat die Übersicht!

„Es ist ein Geschenk der Bundesregierung an alle, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen wollten oder gekauft haben. Interessant ist, dass sich nicht alle einig darüber sind, ob es die Richtigen trifft.", sagt Florian Haas, Experte von der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.

Das Wichtigste in Kürze

  • Je Kind unter 18 Jahren gibt die Bundesregierung bis zu 12.000 Euro Zuschuss beim Kauf einer Immobilie.
  • Das gilt auch rückwirkend für alle Käufe ab dem 1. Januar 2018. Bei Neubauten gilt der Tag, an dem Sie die Baugenehmigung bekommen haben.
  • Ab sofort können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anträge für Kinderbaugeld stellen

Fristen, die Sie alle einhalten müssen!

  • Bis spätestens Ende 2020 müssen Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.
  • Spätestens sechs Monate nach dem Einzug (amtliche Meldebestätigung) müssen Sie den Antrag für das Baukindergeld gestellt haben.
  • Sie können Sie den Antrag spätestens am 31.12.2023 stellen, danach geht es nicht mehr.

„Generell ist es so, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen darf. Bei weiteren Kindern sind je 15.000 Euro mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie verteilt auf 10 Jahre bis zu 12.000 Euro je Kind bekommen können", so Florian Haas.

Wo stelle ich den Antrag?

Die Behörde, die für die Auszahlung zuständig ist, ist die KfW Bank. Hier können Sie den Antrag online stellen.
Zum Antragsformular

» zum Antrag

Wichtig:

Sie dürfen vorher kein Haus besessen haben. Dennoch, das Geschenk nimmt sicherlich jeder gerne an. Und wer Angst hat, dass die Baufirmen Ihren Zuschuss in den Kosten gleich versteckt, dem kann Haas die Angst nehmen:

„Das ist nicht das große Risiko, sondern, dass man das Geld auch tatsächlich bekommt. Denn es steht nirgends und ist auch nicht garantiert. Es gibt einen Rahmen, den die Bundesregierung dafür vorgesehen hat. Dabei handelt es sich um 9,9 Milliarden Euro. Davon ist in etwa ein Drittel bereits ausgegeben. Der Zeitraum, in dem es zu beantragen ist oder in welchem der Kauf stattgefunden haben muss, geht bis Ende des kommenden Jahres. Wenn das Geld ausgeschöpft ist, wird es nichts mehr geben."

Die Behörde, die für die Auszahlung zuständig ist, ist die KfW Bank. Diese prüft auch, ob es für Sie in Frage kommt.

Zum Merkblatt zum Baukindergeld

Mit Unterstützung von

www.hausausstellung.de

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