Wenkes Wohntipp

Änderungen beim Verbraucherbauvertrag

Es geht heute um die Änderungen beim Verbraucherbauvertrag! Foto: Pixabay
Es geht heute um die Änderungen beim Verbraucherbauvertrag! Foto: Pixabay
Autor: JM | Datum: 19.10.2018
Immer wieder hört man im Familien oder Bekanntenkreis über Ärger beim Bauen! Und als Bauherr hat man viele Jahre das Gefühl gehabt, dass die Unternehmen am längeren Hebel sitzen.

Das ist heute nicht mehr so und darum geht es heute!

Paragraphen leicht erklärt

GUTEN MORGEN-Moderatorin Wenke Weber hat mit Herrn Müller gesprochen. Er ist Anwalt für Baurecht: "Wir reden jetzt über drei wichtige Änderungen des Gesetztes. Vor allem für uns Verbraucher. Punkt 1 ist die Baubeschreibung des Bauunternehmens. Die muss nämlich vor Vertragsabschluss vorliegen. Und das aus gutem Grund!"

Anwalt Müller weiß auch, warum:

Die Bauabnahme

Punkt 2 betrifft die Bauabnahme. Für uns Bauherren ist da am wichtigsten, dass wir uns an Fristen halten, sonst bleiben wir möglicherweise auf festgestellten Mängeln sitzen. Anwalt Müller meint dazu:

Bei Mängel Geld zurück

Und zu guter Letzt geht es noch um die Möglichkeit, bei Mängeln Geld zurückzuhalten. Da ist mit dem neuen Gesetz geregelt, wie viel das ist. Er fasst zusammen: 

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