Inzidenz unter 100

Das geht dann

Endlich! In Erfurt, Weimar und Jena geht es wieder. Foto dpa
Endlich! In Erfurt, Weimar und Jena geht es wieder. Foto dpa
Autor: ES | Datum: 27.05.2021
Hier sehen Sie die Regeln im Überblick. #corona #notbremse #regeln #maßnahmen #kontakte #ausgangssperre #inzidenz

Darauf hoffen wir alle: Keine Notbremse mehr. Es gilt: Fünf Werktage hintereinander unter dem Grenzwert zu bleiben. Die Maßnahmen der Bundes-Notbremse werden dann aufgehoben. In diesen Landkreisen oder Städten gilt dann nur noch die Corona-Verordnung des Landes Thüringen.

Die Notbremse an sich gilt noch bis Ende Juni - also steigt die Inzidenz in einer Region über 100, gibts härtere Corona-Regeln. Doch sobald die Notbremse ausgelaufen ist, soll es, je nach Inzidenz, weitere Lockerungen geben.

Am Dienstag, den 01.06.2021 will Thüringens Landesregierung eine neue Corona-Verorndung veröffentlichen. Wir halten Sie auf dem Laufenden im Radio und hier online.

Inzidenz unter 100 - DAS GILT DANN:

Freizeit, Außengastro, Kultur
  • Außengastronomie darf öffnen. Sie als Gast brauchen keinen Schnelltest, sondern nur einen Termin. Der kann vor Ort schnell und unkompliziert vereinbart werden. Kontaktverfolgung bleibt.
  • Campingplätze und Ferienhäuser/-wohnung dürfen wieder Gäste empfangen. Kontaktverfolgung.
  • Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für Einzelunterricht öffnen.
  • Museen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten, Burgen oder andere Sehenswürdigkeiten dürfen den Außenbereich öffnen.
  • Kinos und Theater - keine Veranstaltungen in Innenräumen. Lockerungen gibt es nur für Veranstaltungen im Außenbereich. Kontaktnachverfolgung.
Schulen
  • Die Schulen dürfen bei stabil unter 100 alle Schüler wieder in den Präsenzunterricht holen. Also KEIN Wechselunterricht mehr. Es bleibt bei „Phase Gelb" – getrennte Klassen, feste Lehrer.
Kontakte:
  • Es darf sich ein Haushalt mit max. 2 Personen treffen. Es gibt keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr.
  • Fest organisierte private Betreuungsgruppen: Betreuender Haushalt plus Kinder unter 14 Jahren aus max. 2 Haushalten.
  • Beerdigungen max. 35 Personen.
  • Standesamt. Eheschließungen max 35 Personen.
Einzelhandel:
  • Darf vollständig öffnen. Sie brauchen keinen Termin mehr, sondern nur den negativen Schnelltest (Ausnahme Genesene oder Geimpfte).
    Und damit der Abstand eingehalten werden kann, darf nur ein Kunde oder eine Kundin pro 10/20 Quadratmeter (bis 800/ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) in den Laden.
  • Friseur und Fußpflege auch ohne Test. Den Test brauchen Sie nur, wenn keine Gesichtsmaske getragen werden kann.
Sport:
  • Kontaktfreier Sport für Kinder und Jugendliche unter freiem Himmel in Gruppen bis zu 5 Personen.
  • Erwachsene nur Individualsport. (max. 2 Personen oder eigener Hausstand).
  • Schwimmbäder bleiben weiter zu.
  • Fitnessstudios bleiben weiter zu. Dürfen nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation geöffnet werden.
Pflegeeinrichtungen:
  • Besucher müssen sich testen lassen. Ausnahme: Geimpfte oder Genesene und der Bewohner ist vollständig geimpft.
  • Ab einem Inzidenzwert von 100: Zwei Besucher/innen pro Tag - die Personen dürfen wechseln.
  • Ab einem Inzidenzwert von 200: Zwei Besucher/innen pro Tag - die Personen dürfen wöchentlich wechseln.
    (Möglicherweise gelten in Ihrer Pflegeeinrichtung noch andere Bestimmungen. Daher bitte vorher erfragen).
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Wie lautet die Regel noch mal?

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Inzidenz von 100 unterschreiten, kann die Bundesnotbremse gelockert werden. Wochenenden & Feiertage werden dabei nicht mitgezählt, unterbrechen die Zählung aber auch nicht.

Wo finde ich den Inzidenzwert für meinen Ort?
Auf der Seite vom RKI



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